Ablauf
Erstgespräch
Die Therapie mit Kindern und Jugendlichen beginnt mit einem Erstgespräch (einer sog. probatorischen Sitzung), bei dem ein gegenseitiges Kennenlernen, eine Einschätzung der Situation und die Besprechung der weiteren Vorgehensweise erfolgt. Das Erstgespräch findet in der Regel gemeinsam mit den Eltern und dem Kind statt. In späteren Therapiesitzungen ist das Kind in der Regel alleine mit der Kindertherapeutin. Jede 4. Stunde findet in der Regel eine Bezugspersonenstunde (Gespräch mit den Eltern) statt. Bei Psychotherapie mit älteren Jugendlichen kann die Therapie auch ohne Beteiligung der Eltern stattfinden.
Die Therapie erfolgt in der Regel einmal wöchentlich in Einzelsitzungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg. Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten.
Alle Daten über ihr Kind und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht.
Ablauf der Therapiestunden

Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen üblicherweise übernommen.
Je nach Versicherung oder individuellen Tarifen kann jedoch die Anzahl der erstattbaren Therapiesitzungen variieren. Es empfiehlt sich daher, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob Ihr Tarif die Kostenerstattung für eine psychotherapeutische Behandlung vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie beachtet werden müssen.
Die Kostenübernahme durch Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung ist als Eigenleistung möglich. Ein großer Vorteil für Selbstzahler besteht darin, dass während der gesamten Behandlung Ihres Kindes die volle Anonymität gegenüber der Krankenkasse gewahrt bleibt.
Die Kosten werden privat in Rechnung gestellt und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Falls Sie jedoch keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden, der Sie mit zumutbarer Wartezeit behandeln kann, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung. Hierzu berate ich Sie gern.